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   BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 44/17 BH   

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https://dejure.org/2019,11725
BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 44/17 BH (https://dejure.org/2019,11725)
BSG, Entscheidung vom 08.04.2019 - B 8 SO 44/17 BH (https://dejure.org/2019,11725)
BSG, Entscheidung vom 08. April 2019 - B 8 SO 44/17 BH (https://dejure.org/2019,11725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 96
    Nach Erlass eines Widerspruchsbescheids ergangene Bescheide für Folgezeiträume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 31/16 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Auszug aus BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 44/17 BH
    Zutreffend hat das LSG entschieden, dass sämtliche Bescheide, die im Laufe des Widerspruchsverfahrens gegen den Bescheid des 9.3.2015 ergangen sind (auch soweit sie lediglich konkludent durch Auszahlung erfolgt sind), in analoger Anwendung des § 86 SGG Gegenstand des dortigen Widerspruchsverfahrens geworden sind (vgl dazu zuletzt BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 31/16 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 44/17 BH
    Dies wäre neben einem entsprechenden Verstoß aber Voraussetzung für eine erfolgreiche Rüge (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 14 und 36).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 44/17 BH
    Damit stellt sich der Widerspruch gegen die Bewilligung für Januar 2016 als nicht statthaft dar; dies hat zur Folge, dass - wie vom LSG auch erkannt - die folgende Klage unzulässig war (vgl BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 20; BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 42/17 BH

    Bestimmung der abstrakten Angemessenheitsgrenze von Unterkunftskosten

    Auszug aus BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 44/17 BH
    Zugleich bewilligte sie - ausdrücklich beschränkt auf November 2014 - Leistungen nach dem 3. Kapitel (Bescheid vom 9.3.2015; Widerspruchsbescheid vom 22.6.2016; Urteile des Sozialgerichts [SG] Gelsenkirchen vom 12.01.2017 - S 2 SO 22/16 - und des Landessozialgerichts [LSG] Nordrhein-Westfalen vom 31.7.2017 - L 20 SO 101/17; Beschluss des Senats vom 8.4.2019 - B 8 SO 42/17 BH).
  • BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 42/17 BH

    Bestimmung der abstrakten Angemessenheitsgrenze von Unterkunftskosten

    Der Widerspruch im Januar 2016 war nach dem Gesagten nicht statthaft; der Widerspruchsbescheid war aber gleichwohl mit einer gesonderten Klage anfechtbar (vgl im Einzelnen den Beschluss in der Sache B 8 SO 44/17 BH).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - L 7 SO 3470/20
    Sofern der Regelungsgehalt der Bescheide dementsprechend dahingehend zu verstehen ist, dass zwar ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt dem Grunde nach für den gesamten Bewilligungszeitraum zuerkannt werden, die Festsetzung der konkreten Leistungshöhe jedoch nur für die ausdrücklich aufgeführten Monate erfolgen sollte, wären die monatlichen Zahlungen ohne vorherige Konkretisierung des monatlichen Zahlungsanspruchs durch einen gesonderten Bescheid als konkludenter Verwaltungsakt zu bewerten (vgl. BSG, Beschluss vom 8. April 2019 - B 8 SO 44/17 BH - juris Rdnr. 7; BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 -B 8 AY 11/07 R - juris Rdnr. 10).
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